Erste Hilfe
IM NOTFALL RUHE BEWAHREN
- Kein Erbrechen herbeiführen.
- Mund ausspülen.
- Bei nicht schäumenden Substanzen: 1–2dl klare, fettfreie Flüssigkeit möglichst rasch trinken. z.B. Wasser, Sirup oder Tee
- Bei schäumenden Substanzen: Nur 1 Schluck trinken (weitere Informationen hier).
- Verabreichung von Aktivkohle oder schaumhemmender Medikamente nur auf ärztliche Verordnung oder in Rücksprache mit Tox Info Suisse.
- Kontaktlinsen entfernen.
- Auge sofort über 10 bis 15 Minuten mit sauberem und lauwarmem Wasser spülen: Augenlider dabei gut mit den Fingern offen halten, das Wasser aus ca. 10 cm Entfernung vom inneren Augenwinkel nach aussen über das Auge fliessen lassen.
- Schutz des nicht betroffenen Auges: Den Kopf auf die Seite des verletzten Auges neigen, um das nicht betroffene Auge zu schonen.
- Ist ein Kind betroffen: Lassen Sie sich bei der Augenspülung von jemandem helfen.
- Benetzte Kleider rasch entfernen.
- Betroffene Hautpartie ausgiebig mit fliessendem, sauberem und lauwarmem Wasser spülen.
- Vorsicht bei geschlossenen Räumen, Silos und Gruben. Erste-Hilfe-Leistende dürfen nicht in Gefahr geraten.
- Für frische Luft sorgen.
- Betroffene Person beruhigen.
- KINDER
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren - warum?
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren - hier drohen Vergiftungen
Kinder sind von Natur aus neugierig und stecken auch gerne alle möglichen Dinge in den Mund. Wenn kleine Gegenstände dabei in die Luftröhre gelangen oder giftige Dinge verschluckt werden, kann das sehr gefährlich werden. In jedem normalen Haushalt finden sich eine Menge ganz alltäglicher Gegenstände, die für Kinder giftig sind; die Palette reicht von Reinigungsmitteln über Medikamente bis hin zu Kosmetikprodukten, Alkohol, Tabak, Zimmerpflanzen und dem Grillanzünder.
Putz- und Reinigungsmittel sollten immer in verschlossenen Schränken aufbewahrt werden, in denen sie vor neugierigen Kinderhänden sicher sind. Diese Produkte gehören auf keinen Fall in Behälter für Lebensmittel wie Plastikflaschen und dürfen nicht unbeaufsichtigt stehen gelassen werden. Das trifft besonders auf Mittel zu, die man erst anmischen muss, zum Beispiel Citronensäure.
Für Medikamente gilt das Gleiche: Ein verschliessbarer Medikamentenschrank ist der richtige Aufbewahrungsort; auch kurz vor und nach der Einnahme sollte man die Medikamente nicht unbeaufsichtigt herumliegen lassen. Selbst ein Ort, der bisher immer ausserhalb der Reichweite der Kleinen war, kann das ganz plötzlich nicht mehr sein, wenn das Kind es auf einmal doch schafft, auf einen Stuhl zu klettern und die Tablette auf der Küchenzeile blitzschnell in den Mund wandern zu lassen. Sowohl bei Reinigungsmitteln als auch bei Medikamenten ist es sinnvoll, auf kindersichere Verschlüsse zu achten.
Bei Tabak und Alkohol sind schon kleine Mengen gefährlich für Kinder. Gut verschlossene Aufbewahrungsorte empfehlen sich auch hier. Zigarettenpackungen sollten nicht offen auf dem Tisch herumliegen und Gläser mit einem Rest Alkohol nicht stehen gelassen werden. Da sich Zigaretten und das dazugehörige Feuerzeug oft auch in Handtaschen befinden, sollten die Kleinen keine Möglichkeit haben, in der Handtasche herumkramen zu können. Wenn die Handtasche in Reichweite der Kinder aufbewahrt wird, sollten keine Zigaretten oder auch Medikamente wie beispielsweise Kopfschmerztabletten darin vorhanden sein.
Bunte Farben und angenehme Düfte ziehen Kinder magisch an; deswegen ist auch und besonders bei Kosmetikprodukten Vorsicht geboten. Auch Cremes, Haarpflegeprodukte und Nagellackentferner sind für Kinder giftig. Bei Produkten wie Haarsprays können schon die Gase gefährlich werden, wenn sie direkt eingeatmet werden. Auch Duftöle jedweder Art sind giftig und sollten nicht in Kinderhände gelangen. Gefährlich für die Kleinen sind auch giftige Zimmerpflanzen. Viele Zierpflanzen, die weit verbreitet sind, sind gleichzeitig auch giftig. Dazu zählen unter anderem Oleander, Eisenhut, Fingerhut, Weihnachtsstern, Mohn und Arnika. Bei Zimmerpflanzen sollte man also in Erfahrung bringen, ob sie giftig
sind. Im Garten und auf dem Balkon sollte man auf giftige Pflanzenarten verzichten oder zumindest entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit die Kinder die Blätter, Blüten oder Beeren nicht doch einmal probieren.
Sollte es trotz aller Vorsicht einmal zu einer Vergiftung kommen, gibt es einige mögliche Anzeichen. Das können Spuren des verschluckten Stoffes am oder im Mund und an den Händen sein. Möglich ist auch, dass das Kind dann von einem besonders schlechten Geschmack erzählt. Auch Mundgeruch, wie er beispielsweise von Alkohol oder Tabak hervorgerufen wird, kann den entscheidenden Hinweis geben. Vergiftungssymptome sind unter anderem Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen, aber auch Schwindel und Kopfschmerzen. Auffälligkeiten im Verhalten, plötzliche Müdigkeit, unsicheres Gehen, aber genauso auch Zittern können auf eine Vergiftung hindeuten. Zu den möglichen Auswirkungen gehört auch Bewusstlosigkeit.
Besteht der Verdacht auf eine Vergiftung, es sind aber keine Symptome vorhanden, sollte man den Giftnotruf wählen: 145
Zeigt das Kind aber bereits Symptome einer Vergiftung, sollte man es entweder sofort in eine Notaufnahme bringen oder den Notarzt rufen. Dem Kind nichts zu trinken geben, vor allem keine Milch, und kein Erbrechen künstlich herbeiführen. Wenn bekannt ist, womit es sich vergiftet hat, ist eine Probe oder der Beipackzettel für den Arzt in den meisten Fällen hilfreich, um schnell handeln und richtig behandeln zu können.